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AGB
Umfang und Gültigkeit
- Dienstleistungen, Verkäufe und Lieferungen an Kunden erfolgen nur unter Anwendung dieser AGB.
- Abweichende Regelungen, insbesondere AGB des Auftraggebers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
- Der Kunde ist sechs Wochen an sein Vertragsangebot gebunden. Aufträge werden nur durch unsere Bestätigung wirksam. Diese kann sowohl schriftlich als auch stillschweigend, insbesondere durch Leistung an den Geschäftspartner erfolgen.
- Sofern Vereinbarungen schriftlich abgefasst oder schriftlich bestätigt werden, sind auch alle Nebenabreden und Zusicherungen schriftlich niederzulegen.
- Änderungen zur Verbesserung des vertragsmäßigen Zwecks behalten wir uns vor.
- Die ausschließliche Geltung dieser Geschäftsbedingungen wird nicht durch Finanzierungsbedingungen des Kunden mit Dritten berührt. Dies gilt auch dann, wenn wir Finanzierungen vermitteln. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Vertrag unberührt.
Termine
- Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden.
- Wir übernehmen keine Haftung für Störungen durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Mitarbeitern, Verzug von Lieferanten, behördliches Eingreifen, Brand und ähnliche Umstände.
- Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Verzug, so ist der Kunde nach Ablauf einer Nachfrist von sechs Wochen berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe eines halben Prozentes vom Wert des Teils der Lieferung zu verlangen, das wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht genutzt werden kann. Die Entschädigung kann für längstens fünf Monate verlangt werden. Weitere Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, dass wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
- Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
Gewährleistung
- Wir gewährleisten sechs Monate ab Übergabe der Ware oder der Leistung, daß Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos behoben werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
- Das Recht zur Nachbesserung gilt sowohl bei Werk- als auch bei Werklieferungs-, Kauf-, und Dienstleistungsverträgen.
- Der Kunde übernimmt für alle Lieferungen und insbesondere auch für alle Dienstleistungen der kb-EDV GmbH eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377, 378 HGB.
- Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
- Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleitung durch uns aus.
- Die Gewährleistungspflicht erlischt auch, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt bzw. Änderungen oder Reparaturen durch nicht von uns autorisiertes Personal durchführen lässt.
- Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für gebrauchte Waren, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
Softwarelizenzen
- Gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes erhält der Kunde das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die überlassene Software zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den eigenen Gebrauch und in dem Umfang (Art der Hardware, Anzahl User etc.), für welchen das vereinbarte Entgelt entrichtet wird.
- Der Einsatz der Software für einen bestimmten Zweck wird vom Kunden selbst bestimmt. Es obliegt ihm selbst, die Software leistungs- und funktionsgerecht einzusetzen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software nicht ausgeschlossen werden können.
- Ein etwaiger nachvollziehbarer Programmfehler, den der Kunde uns unverzüglich schriftlich mitteilt, wird von uns binnen angemessener Frist kostenlos beseitigt. Statt der Fehlerbeseitigung können wir nach unserer Wahl auch eine andere Version der Software zur Verfügung stellen.
- Stellt sich bei der Untersuchung von Fehlfunktionen heraus, dass diese nicht auf einem Fehler der Software beruhen, so werden wir den Aufwand entsprechend den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen.
- Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen unter den gesetzlichen Voraussetzun-gen vom Vertrag über Software zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere berührt der Rücktritt vom Vertrag über Softwarelizenzen nicht die Wirksamkeit anderer Verträge.
- Alle Urheber- und Verwertungsrechte an der gelieferten Software verbleiben bei der kb-EDV GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, Software oder Kopien davon anderen nicht zugänglich zu machen. Er wird die Software und die Dokumentationen vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen.
- Die Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Für jedenFall der Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu verlangen.
Preise, Versand
- Unsere Angebote und Preise verstehen sich freibleibend.
- Alle Preise verstehen sich ab Bad Oeynhausen, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten.
- Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
- Teillieferungen sind möglich. Daraus entstehende Versandkosten trägt die kb-EDV GmbH.
- Beanstandungen aus Transportschäden sind vom Käufer unverzüglich beim Transportunternehmer und bei der kb-EDV GmbH zu melden.
- Besondere, über die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinausgehende Arbeiten, wie z. B. Verkabelungen, Installation von Hardware oder Software, Datentransfer und andere Leistungen des Supports oder Softwaremodifikationen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Fahrt- und etwaige Übernachtungskosten. Sie sind sofort netto zahlbar, sofern nicht kostenlose Ausführung ausdrücklich vereinbart wurde.
Zahlungen, Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungen haben nach Erhalt der Rechnung sofort netto Kasse zu erfolgen.
- Die kb-EDV GmbH ist berechtigt bei Teillieferungen jede einzelne Einheit oder Leistung in Rechnung zu stellen.
- Sind vor der Zahlung der Rechnungen Abnahmen vereinbart, nimmt der Kunde die vertragliche Leistung unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung ab. Unterzeichnet der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Leistung bei Einsatz durch den Kunden, spätestens jedoch vier Wochen nach tatsächlicher Übergabe als abgenommen.
- Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die kb-EDV GmbH vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt uns, wie etwa bei Individuallösungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
- Entgegen den Festlegungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderung durch die Zahlung des Kunden erfüllt ist.
- Ist der Kunde in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen mit 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
- Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Eigentumsrecht
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Kompetenzpartner der SBS Software GmbH
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Seit März 2010 ist die kb-EDV GmbH Kompetenzpartner der SBS Software GmbH. Das unterstreicht in eindrucksvoller Weise die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter bei der Projektabwicklung in Fertigungsunternehmen.

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SBS 2009.5
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Seit Oktober 2009 ist die neue Version der SBS verfügbar.
Für unsere Kunden bietet die neue Version der Steps Business Solution eine Reihe von Erweiterungen. Neue Funktionalitäten für das Projekt-controling, die Tätigkeitserfassung und den Verkauf runden die Palette weiter ab.
>>> weiter ...
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Erfolgreiche Teilnahme der kb-EDV GmbH auf der 8. MEiM
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Am Abend des 24.September 2008 schloß zum 8. Mal die Messe ‚Mehr Erfolg im Mittelstand’ (MEiM) im Paderborner Heinz Nixdorf MuseumsForum, dem größten Computermuseum der Welt, mit positiver Bilanz ihre Tore. Auf der Kongressmesse konnten sich Unternehmer aus der nordrheinwestfälischen Region Ostwestfalen-Lippe in Fachvorträgen und Präsentationen u.a. zu wichtigen Themen …
>>> weiter ...

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